Nüsslein & Lippold
Ambulanter Pflegedienst · Erfurt

Pflegereform 2027: Was geplant ist – und was jetzt für Sie gilt

4 Min. Lesezeit von Tobias Lippold

Am 30. September 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf für die Pflegereform 2027 beschlossen – das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz. Viele Familien fragen uns jetzt: Was ändert sich für uns? Hier das Wichtigste in Ruhe erklärt.

Zuerst die wichtigste Nachricht: Noch gilt alles wie bisher

Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Jetzt berät der Bundestag darüber, und dabei kann sich noch einiges ändern. Die meisten Neuerungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne erst 2028 und 2029. Bis dahin bekommen Sie alle Leistungen genau so wie heute. Sie müssen jetzt nichts beantragen, kündigen oder umstellen.

Was ist geplant?

Höhere Monatsbeträge – aber weniger Einzelleistungen

Die Leistungen für die Pflege zu Hause sollen neue Namen bekommen und steigen. Die Pflegesachleistung – also das, was die Pflegekasse für einen Pflegedienst wie uns bezahlt – heißt künftig „Sachleistungsbudget“, das Pflegegeld „Entlastungsbudget“.

Für den Pflegedienst (Sachleistung) pro Monat

Pflegegradheuteab 2027 (geplant)
2796 €890 €
31.497 €1.590 €
41.859 €2.090 €
52.299 €2.530 €
Bis zu diesem Betrag zahlt die Pflegekasse für einen Pflegedienst.

Pflegegeld pro Monat

Pflegegradheuteab 2027 (geplant)
2347 €380 €
3599 €630 €
4800 €890 €
5990 €1.080 €
Die geplanten Beträge stammen aus dem Gesetzentwurf und können sich im Bundestag noch ändern.

Wichtig zu wissen: Das ist nicht nur „mehr Geld“. Die Verhinderungspflege und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen als eigene Leistungen wegfallen. Das Geld dafür fließt laut Bundesregierung in die höheren Monatsbeträge und in ein neues Überbrückungsbudget (siehe unten). Wer die Verhinderungspflege bisher stark genutzt hat, sollte sich deshalb beraten lassen.

Eine automatische jährliche Erhöhung der Beträge soll es erst ab 2029 geben. Die bisher für 2028 vorgesehene Erhöhung soll dafür entfallen.

Aus dem Entlastungsbetrag wird ein „Sozialraumbudget“

Heute erhalten alle Pflegebedürftigen zusätzlich bis zu 131 € im Monat als Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 soll daraus ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat werden. Es ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht, zum Beispiel Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt.

Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag dagegen ganz wegfallen. Für Menschen mit Pflegegrad 1 setzt der Entwurf stattdessen auf Vorbeugung und Beratung. Wenn Sie Pflegegrad 1 haben und Ihren Entlastungsbetrag bisher nicht oder nur teilweise genutzt haben, sprechen Sie uns gern an – wir schauen gemeinsam, wie Sie ihn jetzt noch sinnvoll einsetzen können.

Neues „Überbrückungsbudget“ für Notfälle

Fällt die pflegende Angehörige plötzlich aus – etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit –, soll es künftig ein eigenes Budget von bis zu 2.285 € im Jahr geben. Damit können ein ambulanter Notdienst oder ein Platz in der Kurzzeitpflege bezahlt werden.

Pflegebegleitung statt Pflegeberatung

Ab 2029 sollen Pflegebedürftige und ihre Familien Anspruch auf eine „Pflegebegleitung“ haben: eine Fachperson, die die Pflegesituation zu Hause regelmäßig mit anschaut, berät und bei Anträgen hilft. Organisiert wird sie von den Pflegekassen. Für Menschen, die Pflegegeld bekommen, soll sie die heutigen Beratungsbesuche ersetzen. Bis Ende 2028 bleiben die Beratungsbesuche bestehen. Warum wir diesen Teil der Reform kritisch sehen, lesen Sie in unserer Stellungnahme Beratungsbesuche: Warum der Blick vor Ort nicht verloren gehen darf.

Neue Regeln bei der Begutachtung

Wie der Medizinische Dienst die Pflegegrade 1 bis 3 einstuft, soll angepasst werden. Ziel der Regierung ist es, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langsamer steigt. Wer bereits einen Pflegegrad hat, behält ihn – dafür sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor.

Was heißt das für Sie?

  • Sie haben schon einen Pflegegrad? Dann bleibt er Ihnen erhalten. Bis zum Inkrafttreten ändert sich an Ihren Leistungen nichts.
  • Sie überlegen, einen Pflegegrad zu beantragen? Warten Sie nicht ab. Wir helfen Ihnen beim Antrag – kostenlos und Schritt für Schritt.
  • Sie haben Pflegegrad 1? Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag, solange es ihn gibt. Wir beraten Sie gern, wofür.
  • Sie werden von uns gepflegt? Sobald das Gesetz beschlossen ist, rechnen wir gemeinsam mit Ihnen durch, was sich für Sie konkret ändert.

Was Pflege zu Hause heute kostet und welche Zuschüsse es gibt, zeigt unsere Seite Kosten & Finanzierung – mit Kostenrechner für Ihren Pflegegrad.

Wir verfolgen das Gesetzgebungsverfahren genau und berichten hier, sobald der Bundestag entschieden hat. Und wenn Sie Fragen haben: Rufen Sie uns einfach an unter 0361 65 999 99. Wir wissen Bescheid und sagen Ihnen, ob Sie das betrifft.

Stand: 4. Oktober 2026. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026 und Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF). Alle Angaben beziehen sich auf den Entwurf und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.