Unsere Pflegeleistungen im Überblick
Entdecken Sie unsere umfassenden Pflegeangebote
Wir bieten maßgeschneiderte Pflegeleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse unserer Klienten abgestimmt sind. Erfahren Sie mehr über unsere Angebote und wie wir Sie unterstützen können.
Am Anfang steht die Beratung
Am Anfang steht die Beratung – das ist unsere feste Überzeugung aus 30 Jahren Erfahrung in der Pflege.
Pflege ist so individuell wie die Menschen selbst. Jeder Mensch bringt seine eigene Lebensgeschichte, seine Wünsche und seinen persönlichen Hilfebedarf mit. Deshalb nehmen wir uns Zeit, Sie und Ihre Angehörigen kennenzulernen, zuzuhören und gemeinsam herauszufinden, welche Unterstützung genau zu Ihrer Situation passt.
Unsere Pflegeleistungen sind breit gefächert: Sie beginnen bei alltäglichen Hilfen im Haushalt, wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen, und reichen bis hin zur hochspezialisierten medizinischen Behandlungspflege, die wir in enger Abstimmung mit Ihrem Hausarzt oder Fachärzten erbringen.
Welche Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen sinnvoll und notwendig ist, klären wir am besten in einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch. Dabei geht es nicht nur um die Auswahl der passenden Leistungen, sondern auch um alle Fragen rund um Finanzierungsmöglichkeiten und die Kostenübernahme durch Pflege- oder Krankenkassen. Wir stehen Ihnen hierbei beratend und unterstützend zur Seite.
Unser Ziel ist es, Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie in dieser oft herausfordernden Lebensphase brauchen – mit individueller Pflege, kompetenter Beratung und einem offenen Ohr für Ihre Anliegen.
Wir sind für Sie da – persönlich, engagiert und mit Herz.
Unsere Pflegeleistungen
Grundpflege nach SGB XI
Unsere Grundpflege umfasst Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, um den Alltag unserer Klienten zu erleichtern.
Behandlungspflege nach SGB V
Wir bieten medizinische Versorgung wie Wundpflege, Medikamentengabe und Injektionen, die von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden.
Betreuungsleistungen nach §45b
Unsere Betreuungsleistungen umfassen Aktivitäten zur Förderung der sozialen Teilhabe und Unterstützung im Alltag, um die Lebensqualität zu steigern.
Leistungen der Pflegeversicherung: Unterstützung und Versorgung im Pflegefall
Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, um Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, finanziell und organisatorisch zu entlasten. Sie bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, das sowohl Geld- als auch Sachleistungen umfasst, um pflegebedürftigen Menschen eine möglichst selbstbestimmte und würdige Lebensführung zu ermöglichen.
Geld- und Sachleistungen: Wahlfreiheit für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige Personen können zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld wählen oder beides kombinieren:
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Pflegesachleistungen: Diese Leistungen erhalten Pflegebedürftige, wenn sie durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Höhe der Sachleistungen richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad der betroffenen Person.
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Pflegegeld: Wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder Bekannte in der häuslichen Umgebung sichergestellt wird, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Auch dieses ist abhängig vom Pflegegrad. Es ermöglicht den Pflegebedürftigen, ihren pflegenden Angehörigen für deren Einsatz eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.
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Kombinationsleistung: Pflegebedürftige können auch beide Leistungsarten kombinieren, zum Beispiel wenn ein Pflegedienst ergänzend zur Angehörigenpflege tätig wird. Der Anspruch auf Pflegegeld reduziert sich dann anteilig, je nachdem, in welchem Umfang Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige
Ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung ist die sogenannte Verhinderungspflege. Sie greift, wenn die Hauptpflegeperson (z.B. ein Angehöriger) vorübergehend ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen. In solchen Fällen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine Ersatzpflegeperson die Pflege.
Die Pflegekasse stellt hierfür einen jährlichen Betrag von bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen zur Verfügung (bei Pflegegrad 2 oder höher). Zusätzlich kann bis zu 50 % der Kurzzeitpflegeleistungen (also bis zu 806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 Euro möglich sind.
Leistungskomplexe: Bausteine der ambulanten Pflege
In der ambulanten Pflege wird die Versorgung nach sogenannten Leistungskomplexen abgerechnet. Diese Leistungskomplexe sind standardisierte Pakete, die einzelne Pflegehandlungen oder Betreuungsleistungen zusammenfassen. Typische Leistungskomplexe sind:
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Körperbezogene Pflegemaßnahmen (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation)
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Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z.B. Unterstützung bei der Orientierung, Förderung der Selbstständigkeit)
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Hilfen bei der Haushaltsführung (z.B. Reinigung der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten)
Jeder dieser Leistungskomplexe ist mit einem festen Punktwert versehen. Der jeweilige Punktwert wird mit einem regional festgelegten Punktwertsatz multipliziert, wodurch sich der Preis für den einzelnen Leistungskomplex ergibt. Diese Punktwerte und Preise sind vertraglich zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten geregelt und können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Wie ergeben sich die Kosten?
Die Gesamtkosten für die ambulante Pflege ergeben sich aus der Summe der gewählten und tatsächlich erbrachten Leistungskomplexe. Pflegebedürftige erhalten von ihrem Pflegedienst monatlich einen Leistungsnachweis, auf dem die erbrachten Leistungen und deren Kosten detailliert aufgelistet sind.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zur Höhe der Pflegesachleistungen, die dem jeweiligen Pflegegrad zustehen:
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Pflegegrad 2: bis zu 761 Euro/Monat
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Pflegegrad 3: bis zu 1.432 Euro/Monat
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Pflegegrad 4: bis zu 1.778 Euro/Monat
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Pflegegrad 5: bis zu 2.200 Euro/Monat
Liegt der tatsächliche Pflegebedarf über diesen Beträgen, muss die Differenz aus eigener Tasche oder durch ergänzende Sozialleistungen (z.B. Hilfe zur Pflege) gedeckt werden.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
Neben den genannten Hauptleistungen bietet die Pflegeversicherung weitere Unterstützungen:
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Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege für bis zu acht Wochen im Jahr.
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Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflegeangebote zur Entlastung von Angehörigen.
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Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
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Wohnraumanpassung: Zuschüsse bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Einbau eines Treppenlifts).
Häusliche Krankenpflege in Thüringen: Verordnung, Leistungen und Kostenübernahme
Die häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dient dazu, die medizinische Versorgung von Versicherten in ihrem häuslichen Umfeld sicherzustellen. In Thüringen gelten dabei spezifische Regelungen, die im Folgenden erläutert werden.
Wer verordnet die häusliche Krankenpflege?
Die HKP wird in der Regel von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verordnet. Dies erfolgt auf dem bundeseinheitlichen Formular “Muster 12”. Auch Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Rahmen des Entlassmanagements eine HKP-Verordnung für bis zu sieben Kalendertage nach der Entlassung ausstellen. Seit dem 1. Juli 2024 ist ein neues Muster 12 in Kraft, das unter anderem die Möglichkeit von Blanko- und Hybridverordnungen vorsieht .
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Ein Anspruch auf HKP besteht, wenn:
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die Maßnahme erforderlich ist, um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen,
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die Maßnahme zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig ist,
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die Patientin oder der Patient die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen kann und keine im Haushalt lebende Person dazu in der Lage ist .
Leistungen der häuslichen Krankenpflege
Die HKP umfasst:
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Behandlungspflege: z. B. Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Injektionen.
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Grundpflege: z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität.
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Hauswirtschaftliche Versorgung: z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung.
Die konkreten Leistungen werden individuell verordnet und richten sich nach dem medizinischen Bedarf der Patientin oder des Patienten.
Kostenübernahme und Zuzahlungen
Die Kosten für die HKP werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Versicherte leisten jedoch eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Verordnung sowie 10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage pro Kalenderjahr . In bestimmten Fällen, z. B. bei Vorliegen einer Zuzahlungsbefreiung, kann diese Eigenbeteiligung entfallen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch die Krankenkasse oder den behandelnden Arzt.
Entlastungsleistungen in der Pflege: Unterstützung für den Alltag
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen im Alltag vor vielfältigen Herausforderungen. Um sie zu entlasten, stellt die Pflegeversicherung zusätzliche Leistungen bereit, die insbesondere die häusliche Versorgung unterstützen.
Was sind Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen dienen dazu, pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen im Alltag zu unterstützen. Sie können für verschiedene Angebote genutzt werden, die die Selbstständigkeit fördern und die Pflegepersonen entlasten.
Monatlicher Entlastungsbetrag
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der monatliche Entlastungsbetrag 131 Euro. Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 zu und kann für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet werden.
Einsatzmöglichkeiten des Entlastungsbetrags
Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen genutzt werden:
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Hauswirtschaftliche Unterstützung: Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung oder Waschen der Wäsche.
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Alltagsbegleitung: Begleitung zu Arztterminen, Spaziergängen oder kulturellen Veranstaltungen.
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Betreuungsangebote: Tagesbetreuung, Gruppenangebote oder Einzelbetreuung zur Förderung sozialer Kontakte.
Wichtig ist, dass die Leistungen von anerkannten Anbietern erbracht werden. In Thüringen müssen diese Angebote nach Landesrecht zugelassen sein.
Abrechnung und Nachweis
Um den Entlastungsbetrag zu nutzen, müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen die entsprechenden Rechnungen sammeln und bei der Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags.
Übertragung und Verfall von nicht genutzten Beträgen
Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Das bedeutet, dass Beträge aus dem Jahr 2024 noch bis zum 30. Juni 2025 genutzt werden können.
Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Beantragung und Nutzung des Entlastungsbetrags stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Interessieren Sie sich für unsere umfassenden Pflegeleistungen? Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Grundpflege, Behandlungspflege und Betreuungsangebote zu erfahren. Unser Team von über 25 engagierten Mitarbeitern steht bereit, um Ihnen in Erfurt die beste Pflege zu bieten. Fordern Sie jetzt weitere Informationen an!