Beratungsbesuche: Warum der Blick vor Ort nicht verloren gehen darf
Mit der geplanten Pflegereform sollen die Beratungsbesuche für Pflegegeld-Familien ab 2029 durch eine neue „Pflegebegleitung“ der Pflegekassen ersetzt werden. Als Pflegedienst, der seit über 30 Jahren in Erfurter Wohnungen zu Gast ist, sehen wir darin Licht und Schatten. Hier unsere Einschätzung.
Worum geht es?
Wer Pflegegeld bekommt und von Angehörigen gepflegt wird, muss heute regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Eine Pflegefachkraft kommt dann nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an, beantwortet Fragen und gibt Tipps. Viele Familien kennen diese Beratungsbesuche auch von uns.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 bleiben die Beratungsbesuche bis Ende 2028 bestehen. Ab 2029 sollen sie für Pflegegeld-Familien durch eine jährliche Pflegebegleitung ersetzt werden, die die Pflegekassen organisieren – zum Beispiel über Pflegestützpunkte. Was die Reform sonst noch vorsieht, haben wir in Pflegereform 2027: Was geplant ist zusammengefasst.
Was wir gut finden
- Mehr Hilfe am Anfang: Wer neu einen Pflegegrad 1 bis 3 bekommt, soll ab 2027 in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungsbesuche abrufen können. Gerade am Anfang ist die Unsicherheit am größten.
- Begleitung statt Kontrolle: Die neue Pflegebegleitung soll nicht nur prüfen, sondern Familien unterstützen, Anträge erleichtern und bei Bedarf ein richtiges Fallmanagement anbieten. Das ist ein guter Gedanke.
- Hilfe in Notlagen: Dass es für den plötzlichen Ausfall der pflegenden Angehörigen eine eigene Absicherung geben soll, begrüßen wir ausdrücklich.
Was uns Sorgen macht
- Seltener statt öfter: Aus halbjährlichen oder vierteljährlichen Besuchen soll ab 2029 ein Pflichttermin im Jahr werden. Weitere Termine gibt es dann nur, wenn die Pflegebegleitung sie für nötig hält oder die Familie sich selbst meldet. Wer pflegt, weiß: In zwölf Monaten kann sich sehr viel verändern – ein Sturz, ein Krankenhausaufenthalt, eine Demenz, die fortschreitet.
- Weiter weg vom Alltag: Heute kommen Pflegefachkräfte aus der Nachbarschaft, die die häusliche Pflege jeden Tag selbst erleben. Wenn die Begleitung künftig vor allem von Stellen der Pflegekassen organisiert wird, geht dieses Wissen aus der Praxis leicht verloren. Ob ambulante Pflegedienste die Pflegebegleitung überhaupt noch übernehmen dürfen, lässt der Entwurf offen.
- Fachkräfte fehlen ohnehin: Die neue Pflegebegleitung braucht qualifiziertes Personal. Unser Verband, der bpa, warnt, dass dafür Pflegefachkräfte aus der direkten Versorgung abgezogen werden könnten – also genau dort, wo sie heute schon fehlen.
Unsere Forderung
Wir wünschen uns, dass der Bundestag zwei Dinge sicherstellt: Erstens sollen Familien, die das möchten, auch künftig öfter als einmal im Jahr fachlich begleitet werden. Zweitens sollen erfahrene ambulante Pflegedienste die Pflegebegleitung übernehmen können – weil sie die Familien, die Stadtteile und die Hilfsangebote vor Ort kennen. Gute Beratung entsteht dort, wo Pflege jeden Tag stattfindet.
Was das jetzt für Sie heißt
Für Sie ändert sich vorerst nichts: Bis Ende 2028 kommen wir wie gewohnt zu Ihnen, und wir erinnern Sie auch weiterhin, wenn Ihr nächster Beratungsbesuch fällig ist. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wenn Sie noch keinen Pflegedienst für Ihre Beratungsbesuche haben, rufen Sie uns an: 0361 65 999 99 – oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Wir halten Sie hier auf dem Laufenden, wie es mit der Reform weitergeht.
Tobias Lippold und Michael Nüsslein, Geschäftsführer
Stand: 4. Oktober 2026. Quellen: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PDF), §§ 7c, 7d und 37 SGB XI in der Fassung des Entwurfs; Stellungnahme des bpa zum Pflegeneuordnungsgesetz. Alle Angaben beziehen sich auf den Entwurf und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.