Nüsslein & Lippold
Ambulanter Pflegedienst · Erfurt
Kosten & Finanzierung

Was kostet Pflege zu Hause – und wer zahlt?

Die gute Nachricht zuerst: Den größten Teil übernehmen meist Pflege- und Krankenkasse. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab und besprechen mit Ihnen in Ruhe, ob und was Sie selbst zahlen – bevor wir anfangen.

Wer zahlt was?

Drei Töpfe – und wir behalten den Überblick

Zu den Leistungen
mit Pflegegrad

Pflegekasse

Zahlt Grundpflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt – bis zu einem monatlichen Betrag, der sich nach Ihrem Pflegegrad richtet.

auf Verordnung

Krankenkasse

Zahlt die Behandlungspflege, wenn Ihr Arzt sie verordnet – auch ohne Pflegegrad. Erwachsene zahlen dabei eine gesetzliche Zuzahlung (siehe unten).

nur wenn nötig

Eigenanteil

Nur wenn Sie mehr Leistungen brauchen, als Ihr Budget abdeckt. Das besprechen wir vorher mit Ihnen. Und reicht das eigene Geld nicht, gibt es die Hilfe zur Pflege.

Ihr Budget

So viel zahlt die Pflegekasse im Monat

Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad
Pflegegrad Pflegesachleistungfür den Pflegedienst Pflegegeldwenn Angehörige pflegen Entlastungsbetragzusätzlich
1 – – bis 131 €
2 bis 796 € 347 € bis 131 €
3 bis 1.497 € 599 € bis 131 €
4 bis 1.859 € 800 € bis 131 €
5 bis 2.299 € 990 € bis 131 €

Beträge pro Monat, Stand 2026. Quelle: Bundesgesundheitsministerium.

In der Pflege ändert sich ständig etwas.

Neue Beträge, neue Regeln, neue Anträge – fast jedes Jahr gibt es Änderungen. Sie müssen das nicht selbst verfolgen: Rufen Sie uns an. Wir wissen Bescheid und sagen Ihnen, ob Sie das betrifft. 0361 65 999 99

Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren

Viele Familien teilen sich die Pflege: Wir übernehmen einen Teil, den Rest leisten Angehörige. Den nicht genutzten Teil der Sachleistung zahlt die Pflegekasse dann anteilig als Pflegegeld aus.

Probieren Sie es aus: Wählen Sie Ihren Pflegegrad und stellen Sie mit dem Regler ein, wie viel der Pflegedienst übernimmt.

Ihr Pflegegrad
Beispiel: Pflegegrad 3, Pflegedienst nutzt 60 % der Sachleistung
Pflegedienst (60 % von 1.497 €)
898,20 €
Pflegegeld (40 % von 599 €)
239,60 € auf Ihr Konto
Dazu: Entlastungsbetrag
bis 131 €

Vereinfachte Rechnung pro Monat. Ihren genauen Anspruch klären wir gern im kostenlosen Beratungsgespräch.

Oft übersehen

Weitere Leistungen, die Ihnen zustehen

131 € / Monat

Entlastungsbetrag

Schon ab Pflegegrad 1 – zum Beispiel für Betreuung oder Hilfe im Haushalt durch uns.

bis 3.539 € / Jahr

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2, wenn pflegende Angehörige ausfallen – etwa wegen Urlaub oder Krankheit.

bis 42 € / Monat

Pflegehilfsmittel

Für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

bis 4.180 €

Umbau der Wohnung

Je Maßnahme, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift.

Hilfe zur Pflege

Wenn das eigene Geld nicht reicht, trägt die Gemeinschaft mit.

Die Pflegeversicherung wurde von Anfang an bewusst als „Teilkasko“ angelegt: Sie übernimmt einen festen Teil der Kosten, aber nicht alles. Für den Fall, dass Rente und Erspartes für den Rest nicht reichen, hat der Gesetzgeber die Hilfe zur Pflege geschaffen. Sie ist kein Notbehelf, sondern fester Bestandteil dieses Systems – politisch so gewollt.

Wer sie in Anspruch nimmt, bittet also nicht um einen Gefallen. Sie nutzen den Weg, den unsere Gesellschaft für genau diese Lebenslage vorgesehen hat. Das ist gelebte Solidarität: Viele tragen gemeinsam, damit niemand wegen der Kosten auf gute Pflege verzichten muss.

„Auf Sozialhilfe besteht ein Anspruch.“

§ 17 Sozialgesetzbuch XII – Sie haben ein Recht darauf.

Gut zu wissen

  • Sie können bei uns bleiben: Wir haben einen Versorgungsvertrag mit dem Sozialamt Erfurt und pflegen Sie weiter, auch wenn die Hilfe zur Pflege die Kosten übernimmt.
  • Ein Notgroschen bleibt Ihnen: 10.000 € pro Person sind geschützt, bei Ehepaaren 20.000 €.
  • Ihr Zuhause bleibt Ihres: Ein angemessenes, selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung ist geschützt.
  • Ihre Kinder werden nur herangezogen, wenn sie mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdienen.
  • Die Hilfe gilt ab Pflegegrad 2 – für die Pflege zu Hause genauso wie im Heim.
  • Der Antrag ist kostenlos.
Noch kein Pflegegrad?

In drei Schritten zum Pflegegrad

01

Antrag stellen

Ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Die Leistungen gelten ab dem Monat des Antrags.

02

Begutachtung zu Hause

Der Medizinische Dienst besucht Sie und schätzt ein, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Wir bereiten Sie gern darauf vor.

03

Bescheid erhalten

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Danach planen wir gemeinsam die Pflege.

Wir helfen Ihnen beim Antrag und sind auf Wunsch bei der Begutachtung dabei. Für Behandlungspflege brauchen Sie übrigens keinen Pflegegrad – nur eine ärztliche Verordnung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Muss ich in Vorleistung gehen?

Bei gesetzlich Versicherten nein: Wir rechnen direkt mit der Pflege- und Krankenkasse ab. Eine Rechnung bekommen Sie nur über einen möglichen Eigenanteil oder die gesetzliche Zuzahlung.

Was zahle ich bei der Behandlungspflege selbst?

Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung. Danach ist die Behandlungspflege für den Rest des Jahres zuzahlungsfrei. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich von der Krankenkasse befreien lassen.

Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?

Dann besprechen wir mit Ihnen, welche Leistungen am wichtigsten sind und was ein Eigenanteil kosten würde – bevor wir anfangen. Reichen Rente und Erspartes dafür nicht aus, übernimmt die Hilfe zur Pflege den Rest. Genau dafür ist sie da – mehr dazu im Abschnitt „Hilfe zur Pflege“ weiter oben.

Ich bin privat versichert – was ist anders?

Die private Pflegeversicherung zahlt dieselben Leistungsbeträge. Meist bekommen Sie aber zuerst unsere Rechnung und reichen sie zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Den Teil Ihres Budgets, den Sie nicht für den Pflegedienst nutzen, erhalten Sie anteilig als Pflegegeld – siehe Beispielrechnung oben.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Was genau für Sie gilt, klären wir gern persönlich.

Kostenlose Beratung

Unsicher, was Ihnen zusteht?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie kurz Ihre Situation. Wir hören zu, rechnen gemeinsam mit Ihnen durch, was die Kassen übernehmen, und sagen ehrlich, was möglich ist – und was es kostet.

Sprechen Sie mit uns

Das Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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