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Pflege braucht Pausen

Verhinderungspflege ab Juli 2025 – Mehr Unterstützung für Angehörige, mehr Flexibilität für Pflegebedürftige

Pflege braucht Pausen. Und genau darum geht es in diesem Artikel: Wir erklären, was sich ab dem 1. Juli 2025 bei der Verhinderungspflege ändert – und wie Sie als pflegender Angehöriger davon profitieren können. Außerdem zeigen wir, warum es sich lohnt, mit einem Pflegedienst wie unserem zusammenzuarbeiten, der die neuen Regelungen im Sinne der Pflegebedürftigen umsetzt. Wenn Sie Verantwortung tragen – als pflegender Angehöriger oder als Pflegefachkraft – dann finden Sie hier wertvolle Informationen, praktische Beispiele und einen klaren Blick auf die Zukunft der Pflege.

Was ist Verhinderungspflege – und warum ist sie so wichtig?

Viele Menschen in Deutschland pflegen ihre Angehörigen zu Hause – mit viel Herzblut, aber oft auch am Rande der eigenen Belastbarkeit. Ob Eltern ihre erwachsenen Kinder versorgen oder Kinder ihre pflegebedürftigen Mütter oder Väter begleiten: Pflege ist mehr als ein Alltag – sie ist ein Vollzeitjob.

Doch auch pflegende Angehörige brauchen Zeit für sich – für Erholung, für Arzttermine, für Urlaub. Und genau dann kommt die Verhinderungspflege ins Spiel: Sie stellt sicher, dass Pflegebedürftige weiterhin gut betreut werden, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist.

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2025?

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Verhinderungspflege wird die Entlastung für pflegende Angehörige einfacher, flexibler und großzügiger. Im Zentrum steht ein neues, gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:

1. Flexibler Gesamtbetrag von 3.539 € pro Jahr

Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab 1. Juli 2025 zu einem einheitlichen Entlastungsbudget zusammengefasst. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dann bis zu 3.539 € pro Jahr frei für Ersatzpflege nutzen – ohne starre Aufteilungen.

2. Verlängerte Pflegezeit – bis zu 8 Wochen jährlich

Statt wie bisher nur sechs Wochen kann Verhinderungspflege künftig acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden – das entspricht einer realistischen Urlaubs- oder Auszeitplanung.

3. Keine Vorpflegezeit mehr

Bislang musste die pflegebedürftige Person bereits sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben. Diese Hürde entfällt – ab Juli 2025 kann direkt mit Pflegegrad 2 losgelegt werden.

4. Mehr Geld für Angehörige im 1. und 2. Verwandtschaftsgrad

Wer als Tochter, Sohn, Enkel oder Geschwister pflegt, kann sich freuen: Die Vergütung steigt auf das Doppelte des monatlichen Pflegegelds. Dazu kommen Fahrtkosten (0,20 €/km) und Verdienstausfall, wenn diese nachgewiesen werden.

Eine ausführliche Übersicht bietet auch das Bundesgesundheitsministerium:
👉 Pflegereform 2025 – Das ändert sich

Was heißt das konkret für Sie als Angehöriger?

Sie pflegen einen Familienangehörigen und brauchen ab und zu eine Pause? Dann sind Sie mit dem neuen Gesetz besser abgesichert als je zuvor.

Beispiel: Pflege durch die Tochter

Frau H. pflegt ihren Vater (Pflegegrad 3) seit einigen Monaten. Im August möchte sie zwei Wochen Urlaub machen. Ihre Schwester übernimmt in dieser Zeit die Pflege – muss dafür aber unbezahlten Urlaub nehmen. Die Kosten für diese Ersatzpflege können nun deutlich besser erstattet werden – inklusive Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Der Vater kann zu Hause bleiben – gut betreut durch Menschen, die ihm vertraut sind. Die Familie bekommt finanzielle Unterstützung. Und Frau H. kehrt erholt zurück – das kommt am Ende allen zugute.

So unterstützen wir Sie – als moderner, klientenorientierter Pflegedienst

  • Beratung zur Antragstellung bei der Pflegekasse
    Wir helfen Angehörigen, die Leistungen korrekt und vollständig zu beantragen – und holen so gemeinsam das Beste aus dem Entlastungsbudget heraus.
  • Zuverlässige Ersatzpflege durch unser Team
    Unsere erfahrenen Pflegekräfte übernehmen die Betreuung professionell, liebevoll und im gewohnten Umfeld – ob stundenweise oder für ganze Tage.
  • Kooperation mit Angehörigen
    Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihnen – ob als Ergänzung oder als vollständige Urlaubsvertretung.
  • Kompetente Praxisanleiter:innen
    Unsere Pflegekräfte sind nicht nur empathisch, sondern auch fachlich stark. Wir bilden selbst aus und begleiten auch neue Pflegekräfte intensiv.

Warum sich das auch für Pflegekräfte lohnt

Du bist Pflegefachkraft oder Pflegehelfer:in? Dann ist Verhinderungspflege für dich mehr als nur eine zusätzliche Aufgabe. Sie bietet:

  • Abwechslungsreiche Einsätze in häuslicher Umgebung
  • Dankbare Klient:innen und entlastete Familien
  • Wertschätzung deiner Arbeit – nicht nur mit Worten, sondern auch strukturell
  • Ein Arbeitgeber, der gesetzliche Spielräume nutzt, um echte Entlastung zu schaffen

Wir verstehen Pflege als Teamarbeit – und unsere Mitarbeiter:innen sind das Herzstück unseres Tuns.

Fazit: Neue Chancen für alle, die sich kümmern

Die Reform der Verhinderungspflege ist ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Entlastung, mehr Flexibilität und mehr Anerkennung für pflegende Angehörige. Und sie ist eine große Chance für Pflegedienste, ihr Profil zu schärfen und echte Unterstützung zu bieten – ohne bürokratische Hürden, dafür mit echtem Engagement.

Wenn Sie eine zuverlässige Vertretung für Ihre Angehörigenpflege suchen oder als Pflegekraft mit Sinn und Haltung arbeiten möchten – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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Tobias Lippold

Tobias Lippold

Autor

wurde 1969 in Halle an der Saale geboren. 1985 hat er seine Ausbildung zum Krankenpfleger in der damaligen Fachschule an der Medizinischen Akademie Erfurt begonnen und 1988 abgeschlossen. In den folgenden Jahren arbeitete er auf der ITS und in der Kinderanästhesie der Medizinischen Akademie und dem späteren Helios. Nebenberuflich war er bei ASB Kreisverband Erfurt im Rettungsdienst tätig. 1993 gründete er gemeinsam mit Michael Nüsslein den Ambulanten Pflegedienst Nüsslein & Lippold
Juli 3, 2025

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